
Mitgliederversammlung 2025
Am Mittwoch, den 17.09.2025, um 19:00 Uhr findet in der Laurentiusschule Hülzweiler die Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Freunde und Förderer der Grundschule Laurentius Hülzweiler e.V. statt.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Eröffnung / Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
- Benennung des/der Protokollführer/s/in
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache zu den Berichten
- Wahl eines Versammlungsleiters
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahlen
- a) Vorsitzende/r
- b) Stellvertretende/r Vorsitzende/r
- c) Schriftführer/in
- d) Kassenwart/in
- e) Beisitzer
- Wahl zweier Kassenprüfer
- Änderung/Ergänzung der Satzung
- a) Änderung des § 1 Ziff. 2, Sitz des Vereins
- b) Änderung des § 3 Aufgaben des Vereins
- c) Änderung des § 4 Geschäftsjahr
- d) Änderung des § 5 Mitgliedschaft
- e) Änderung des § 6 Mitgliedsbeiträge
- f) Änderung des § 8 Mitgliederversammlung
- g) Änderung des § 9 Der Vorstand
- h) Änderung des § 13 Salvatorische Klausel
- Mitgliedsbeitrag
- Anträge
- Verschiedenes
Besondere Hinweise:
Die jeweiligen Satzungsänderungen (TOP 13) können auf der Internetseite www.laurentiusschule-huelzweiler.de/mitgliederversammlung-2025 eingesehen, auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder in der Schule eingesehen werden.
Anträge an die Mitgliederversammlung (TOP 15) bitte ich, bis Mittwoch, 10.09.2025, per
E-Mail an den Vorstand zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Feld
1. Vorsitzender
Vorgesehene Satzungsänderungen zu TOP 13:
Vorgesehene Satzungsänderungen sind gelb markiert, die aktuell gültige Satzung finden Sie hier.
a) Änderung des § 1 Ziff. 2, Sitz des Vereins
[…]
2. Der Verein hat seinen Sitz in 66773 Schwalbach, Gemeindebezirk Hülzweiler.
[…]
b) Änderung des § 3 Aufgaben des Vereins
Der Verein betreibt die Förderung durch Beiträge seiner Mitglieder, durch Spenden und ähnlichen Zuwendungen sowie durch eigene Maßnahmen und Veranstaltungen. Darüber hinaus nimmt der Verein folgende Aufgaben wahr:
[…]
– Durchführung eigener schulfördernder Veranstaltungen
[…]
c) Änderung des § 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr orientiert sich am Schuljahr. Es beginnt zum 01. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
d) Änderung des § 5 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede vollgeschäftsfähige natürliche Person sowie juristische Person werden.
[…]
4. Über die Aufnahme entscheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands. Die Entscheidung ist dem Mitglied bekannt zu geben.
5. Die Ablehnung durch den geschäftsführenden Vorstand ist nicht anfechtbar.
[…]
9. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
[…]
– Automatisch, wenn kein Kind der Familie mehr die Grundschule Laurentius
Hülzweiler besucht – hiervon ausgenommen sind von der Mitgliederversammlung gewählte
Vorstandsmitglieder.
10. Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zulässig. Der Austritt ist dem geschäftsführenden Vorstand schriftlich zu erklären.
[…]
14. Ein Mitglied scheidet außerdem automatisch aus dem Verein aus, wenn es mit dem Jahresbeitrag im Rückstand ist und diesen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von vier Wochen von der Absendung der Mahnung an voll entrichtet. Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar oder nicht angenommen zurückkommt. Ausgenommen sind von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglieder – diese werden durch § 5 Ziff. 11 der Satzung geregelt.
[…]
e) Änderung des § 6 Mitgliedsbeiträge
[…]
2. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit festgelegt. Der Erstbeitrag soll bargeldlos im Voraus erhoben werden.
[…]
f) Änderung des § 8 Mitgliederversammlung
[…]
2. Die Mitgliederversammlung wird jährlich mindestens einmal durch den Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Brief, bzw. in elektronischer Form oder Bekanntmachung im Nachrichtenblatt der Gemeinde Schwalbach. An außerhalb der Gemeinde Schwalbach wohnende Mitglieder erfolgt die Einberufung durch Brief oder in elektronischer Form.
[…]
8. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von 2/3 der Vereinsmitglieder erforderlich. Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach vorstehendem Absatz nicht beschlussfähig, kann eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung kann zugleich alternativ zu einer Mitgliederversammlung eingeladen werden, die dann zu den oben genannten erleichterten Bedingungen beschlussfähig ist. In der Einladung ist auf diese erleichternde Bedingung hinzuweisen.
[…]
g) Änderung des § 9 Der Vorstand
[…]
g) des/der jeweiligen Vorsitzenden der Elternvertretung die/der kraft Amtes geborenes Mitglied ist. Die Elternvertretung kann aus den Reihen der Elternvertretung ein Mitglied ersatzweise benennen.
[…]
8. Der geschäftsführende Vorstand im Sinne von §26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, wobei jeder allein vertretungsberechtigt ist.
[…]
h) Änderung des § 13 Salvatorische Klausel
Wenn eine Bestimmung in der Satzung rechtsunwirksam sein sollte, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt oder die jeweilige gesetzliche Regelung.
[…]
